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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anreise / Abreise
Wie vertraglich vereinbart haben Sie die Möglichkeit an ihrem Anreisetag ihr Ferienhaus ab 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Empfang zu nehmen. Sollten Sie nach 17.00 Uhr anreisen, bitten wir Sie uns dies telefonisch mitzuteilen, sowie eine Auskunft über ihre voraussichtliche Ankunft zugeben. An ihrem Abreisetag haben Sie die Möglichkeit ihr Ferienhaus bis spätestens 09.30 Uhr zu verlassen. Eine nicht vereinbarte Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung, ohne Anspruch auf die weitere Beherbergung in diesem Ferienhaus, zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Art und Größe anzufragen.

Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von ca. 25 % des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach dem Unterschreiben des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, ohne eine (anteilige) Rückzahlung leisten zu müssen. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Die während ihres Aufenthalts entstehenden Nebenkosten werden am Abreisetag beglichen.

Als Luftkurort wird für einen Aufenthalt in Krakow am See eine Kurtaxe fällig, diese ist vor Ort bei Anreise zuzahlen.

Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 70. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
• vom 69. Tag bis zum 55. Tag vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises
• vom 54. Tag bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittnachricht. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. In Ihrem Interesse empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

COVID-19-Bestimmungen
Sobald die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern, durch Schließung der Landesgrenzen, nicht mehr möglich ist haben die nicht angereisten Gäste einen Anspruch auf einen Gutschein in Höhe der getätigten Anzahlung oder die Möglichkeit ihre Buchung auf einen anderen möglichen Zeitraum zu verschieben. Allerdings sollte die Einreise generell möglich sein, jedoch wohnen Sie in einem Risikogebiet und dürfen daher nicht anreisen entfällt Ihr Anspruch auf jegliche Rückzahlung, da jederzeit die Möglichkeit besteht eine Reiserücktrittsversicherung, welche auch Corona inkludiert, abzuschließen (z. B. Hansemerkur).

Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventars und / oder der Außenanlagen auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter zu melden. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthalts bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z. B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind der Wohnort des Vermieters.

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